Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Hinweise zu Entrümpelungs-, Räumungs-, Transport- und Entsorgungsleistungen. Maßgeblich ist immer das individuell bestätigte Angebot.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen von Dienst-Zentrum im Bereich Entrümpelung, Wohnungsauflösung, Haushaltsauflösung, Messie-Wohnung, Transport, Entsorgung und damit zusammenhängende Dienstleistungen. Anbieter ist Dienst-Zentrum; maßgeblich sind die Angaben im Impressum und im jeweiligen Angebot.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Festpreisangebot bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen, etwa Sonderreinigung, Demontage, Renovierung, Schädlingsbekämpfung, Sondermüllentsorgung oder zusätzliche Fahrten, können gesondert berechnet werden.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass der Zugang zum Objekt möglich ist, notwendige Schlüssel oder Ansprechpartner bereitstehen und Gegenstände, die nicht entfernt werden sollen, eindeutig gekennzeichnet sind. Versteckte Gefahren, sensible Unterlagen, Wertgegenstände oder Sonderstoffe sind vorab mitzuteilen.

5. Preise und Zahlung

Die Preise richten sich nach Aufwand, Menge, Zugang, Transportweg, Personalbedarf und Entsorgungskosten. Soweit ein Festpreis vereinbart wurde, gilt dieser für den bei Foto-Einschätzung oder Angebotsabgabe bekannten Leistungsumfang. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Leistungserbringung fällig.

6. Terminänderung und Stornierung

Terminänderungen sind möglichst frühzeitig mitzuteilen. Entstehen durch kurzfristige Absage, fehlenden Zugang oder nicht erfüllte Mitwirkungspflichten Ausfallzeiten oder Kosten, können diese angemessen berechnet werden.

7. Entsorgung und Wertgegenstände

Zu entsorgende Gegenstände gehen mit Übernahme in die Verfügungsgewalt des Auftragnehmers über, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wiederverwendbare oder verwertbare Gegenstände können nach Absprache angerechnet, gespendet, verwertet oder entsorgt werden.

8. Haftung

Wir haften für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Offensichtliche Schäden sind möglichst unmittelbar nach Leistungserbringung mitzuteilen.

9. Sonderstoffe und Gefahrenlagen

Gefährliche Stoffe wie Asbest, Chemikalien, Schimmelbelastungen, Fäkalien, kontaminierte Materialien oder Schädlingsbefall sind vorab mitzuteilen. Ergeben sich solche Umstände erst während der Durchführung, kann die Leistung angepasst, unterbrochen oder durch Spezialdienstleister ergänzt werden.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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